für den Fotowettbewerb „Der Herbst steht vor der Tür“
Einsendeschluss ist der 21.10.2024 um 12 Uhr. Alle Gewinner-Fotos werden auf www.herbstlich-willkommen.de präsentiert.
Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dem Bayerischen Gärtnerei-Verband e.V. (BGV) die unten genannten Nutzungsrechte gewähren.
Unter allen gültigen Einsendungen kürt eine Jury die Gewinner. Die Besetzung der Jury legt der Veranstalter nach freiem Ermessen fest. Der bzw. die Gewinner werden unter der im Teilnahme-Formular von ihnen eingegebenen E-Mail-Adresse benachrichtigt. Teilt ein Gewinner nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Absenden der Gewinn-Benachrichtigung eine gültige Post-Zustelladresse von sich mit oder wird ein versandter Gewinn von der Post zurückgesandt, z.B. wegen falscher/unvollständiger Anschrift oder Nichtabholung, ist der Veranstalter berechtigt, einen anderen Gewinner zu küren. Der Gewinnanspruch verfällt insoweit. Ebenso erfolgt die öffentliche Bekanntgabe eines Gewinners ohne Gewähr.
Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass das Foto als digitale Bilddatei zusammen mit den Pflichtangaben über das Internetportal www.herbstlich-willkommen.de eingereicht wird. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Einsendungen, die beauftragte Dienstleister wie etwa Gewinnspiel-Services für ihre Kunden/Mitglieder vornehmen. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder bei Versuchen, den Ablauf des Gewinnspiels unzulässig zu beeinflussen, beispielsweise durch Einschaltung von Strohleuten. Das Gewinnspiel kann aus wichtigem Grund beendet oder unterbrochen werden, insbesondere wenn der planmäßige Ablauf manipuliert oder sonst gestört wird, wie etwa bei Hacker- oder sog. Bot-Angriffen auf die entsprechenden Online-Seiten.
Das Gewinnspiel wird federführend veranstaltet durch den Bayerischen Gärtnerei-Verband e.V..
Nutzungsrechte an eingereichten Inhalten
Wenn Sie Fotos hochladen, räumen Sie dem Veranstalter und allen verbundenen Unternehmen die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte am eingesendeten Material ein, insbesondere um sie in Fotostrecken und Listen zusammenzustellen. Sie stimmen ausdrücklich einer unentgeltlichen Nutzung zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt auf allen Websites der oben genannten Unternehmen, insbesondere auf www.herbstlich-willkommen.de und www.bgv-bayern.de zu.
Ebenfalls zulässig ist die entsprechende Nutzung in Social-Media-Auftritten aller an der Aktion „Herbstlich willkommen“ beteiligten Verbände und Unternehmen, insbesondere auf Facebook und Instagram. Darüber hinaus gestatten Sie dem Bayerischen Gärtnerei-Verband e.V. und allen an der Aktion „Herbstlich willkommen“ beteiligten Verbände und Unternehmen eine entsprechende Nutzung für Print-Produkte aller Art sowie eine werbliche Nutzung.
Urheberrechte
Der/die Teilnehmer/in versichert, dass er oder sie über alle Rechte an den eingereichten Fotos verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass das Foto frei von Rechten Dritter ist sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Falls auf dem Foto eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Foto veröffentlicht wird. Der/die Teilnehmerin wird Vorstehendes auf Wunsch schriftlich versichern. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der/die Teilnehmerin die Veranstalter von allen Ansprüchen frei.
Datenschutz
Die von Ihnen eingegebenen Daten werden zur Durchführung des Gewinnspiels gespeichert und genutzt, sowie zur Ausgabe der Gewinne. Gegebenenfalls werden auch Name und Wohnort der Gewinner öffentlich bekannt gegeben, gespeichert und genutzt. Es erfolgt keine Nutzung Ihrer Daten zu Werbezwecken.
Rechtsmittel, Barablösung des Gewinns
Die Gewinne des Fotowettbewerbs sind 10 Einkaufsgutscheine, einzulösen in den beteiligten Mitgliedsbetrieben, mit einem Wert von jeweils 50 Euro. Eine – auch teilweise – Barablösung der Gewinne ist ausgeschlossen. Die Gewinne können nicht bar ausbezahlt, mit offenen Forderungen verrechnet oder auf eine andere Person übertragen werden. Der Rechtsweg ist ebenfalls ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht.